Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie”, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden. Andere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht verpflichtend wenn von unserer Seite nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Über die „Allgemeinen Lieferbedingungen” hinaus gelten unsere besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen:

1. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend in allen Teilen. Von der Angebotsabgabe kann keine Verpflichtung zur Auftragsannahme abgeleitet werden. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte, Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Auftragsbestätigungen sind bindend. Wenn keine Auftragsbestätigung erteilt ist, sind die bereits gehabten Bedingungen maßgebend.

Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nichts anderes vereinbart, nur annähernd maßgebend. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden.

2. Urheberrechtliche Verwertungsrechte
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, insbesondere Planungen und andere Unterlagen, die aus unserem Hause stammen, behalten wir uns Eigentums- und Urheber- rechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für Planungen, die im Auftrag eines Kunden gegen gesonderte Berechnung gemacht werden, soweit die Verwertung über das jeweilige Projekt hinausgeht.

Zu Angeboten gehörige Zeichnungen, Planungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Lieferfristen
Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin ist unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbartet ist. Die Lieferfrist beginnt in jedem Fall erst mit dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischer Details. Insbesondere setzt die Einhaltung der Frist die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher dem Besteller obliegenden vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten voraus. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Frist, die mindestens 6 Wochen betragen muss, zur Erbringung der, Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Nachfrist ablehnen werde.

Teillieferungen sind im zumutbarem Umfang zulässig.
Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß angetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art wegen Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit
der Lieferung sind in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Im übrigen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Haben wir danach Schadenersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Käufer zustehender Schadenersatzanspruch – sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Käufers zusammenhängt – auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10 % vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen, haben wir nicht einzustehen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Firmensitz – in Einzelfällen zur Beschleunigung der Lieferung ab Hersteller- oder Vorlieferantensitz – ausschließlich Verpackung für Rechnung und auf Gefahr des Käufers auch bei
evtl. vereinbarter Frankolieferung. Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, wählen wir nach unserem Ermessen den billigsten Transportweg. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige auf Versandbereitschaft dem Versand gleich.

Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Paketdienstes spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, auf den Käufer über. Grundsätzlich sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständige Leistung.

5. Preise
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unsere Preise gelten aufgrund der gegenwärtigen Wirtschafts- und Währungsverhältnisse. Sollten sich wesentliche Änderungen aus den Kosten für Grund- oder Hilfsstoffe, aus Lohn- oder Frachterhöhung sowie aus anderen Veränderungen kalkulatorisch als notwendig erweisen, so können wir eine entsprechende Veränderung der Preise vornehmen.

6. Zahlungen
Zahlungen haben so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der auf der Rechnung angegebene Fälligkeitstermin ist verbindlich. Ist kein Termin angegeben ist der Betrag fällig unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug. Zahlungen für Reparaturen oder Montagekosten sind immer sofort ohne Abzug fällig.

Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle unsere Forderungen, auch soweit wir dafür Wechsel angenommen haben, sofort fällig. Wir können in diesen Fällen weitere Lieferungen von vorheriger Zahlung des entsprechenden Kaufpreises einschließlich Zahlungsrückständen oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig machen. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Rückstand befindet.

Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt, und ist der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Rücknahme der Ware ist, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir erklären dies ausdrücklich. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf uns übergehen: Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, oder untrennbar vermischt, so erwerben wir des Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum

Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Der Käufer ist verpflichtet Zugriffe Dritter auf unsere Ware abzuwehren und uns diese unverzüglich anzuzeigen.
Nicht in Rechnung gestellte Muster, insbesondere Modelle, bleiben unser Eigentum und sind auf unser Verlangen zurückzugeben. Ist dies aus irgendeinem Grund nicht möglich, oder erfolgt die Rückgabe nach einer angemessenen Frist durch den Kunden nicht, sind wir berechtigt den vollen Kaufpreis zu berechnen. Bei Missbrauch unserer Muster, insbesondere missbräuchlicher Verwendung der Idee und Nachahmung, sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

8. Mängelrüge und Gewährleistung
Beanstandungen offensichtlicher Mängel, dazu gehören auch Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften, müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden, verdeckte Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung. Soweit Mängel nicht form- und fristgerecht genannt werden, können keine Ansprüche hieraus geltend gemacht werden.

Für Beschädigungen auf dem Transport wird keine Haftung übernommen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu
stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Wenn wir eine angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Käufer nach Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen beträgt 3 Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen 6 Monate.
Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand oder so lange und soweit uns selbst entsprechende Gewährleistungs- ansprüche gegen den Vorlieferanten zustehen.

9. Allgemeine Haftbegrenzung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Verkaufs- und Lieferbedin- gungen getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz, oder durch unser grobes Verschulden. Diese Ansprüche verjähren nach I /2 Jahr nach Empfang der Ware.

10. Reparaturen
Wird vor Ausführung einer Reparatur die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind vom Kunden zu bezahlen. Bei Kunden mit denen eine laufende Geschäftsverbindung im Rahmen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen besteht, gilt dies nur, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. Für die Gewährleistung finden die Bestimmungen der Abschnitte 8 und 9 entsprechend Anwendung.

11. Rücklieferungen
Rücklieferungen nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr an. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile unser Firmensitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, einschl. Scheck- und Wechselklagen, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist der für unseren Firmensitz zuständige.

Unser Recht, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen bleibt unberührt. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

14. Auftragserteilung
Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Käufer mit unseren Bedingungen ein- verstanden. Wenn der Käufer auf Bestellungen andere Bedingungen vorschreibt, gelten diese erst dann – und nur dann -, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

15. Anzeige- und Benachrichtigungspflicht
Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewähren, per EDV verarbeitet werden. Nach den §§ 26, 1; 34, 1; und 43, 4; Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind wir gehalten, Sie von der ersten Speicherung in Kenntnis zu setzen.

Wir tun dies auf diesem Wege. Eine weitere Benachrichtigung durch uns erfolgt nicht

16. Leihgaben
Leihgaben erfolgen nur gegen Sicherheitsleistung. Der Entleiher haftet für sämtliche Schäden am Objekt.
Das Leihobjekt ist uns binnen 48 Stunden nach Übergabe zurück zu bringen.
Sollte dies nicht geschehen, ist der Kunde zum Kauf des Objektes verpflichtet.